Warum ist eine Legitimierung notwendig?

Als Bank sind wir gesetzlich verpflichtet, die Identität unserer Kunden gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zu prüfen. Diese Prüfung dient dem Schutz vor Geldwäsche und Betrug und ist ein fester Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung.

Die Legitimierung umfasst mehr als die Erfassung einzelner Daten – wir müssen sicherstellen, dass die Identität eindeutig und vollständig geprüft wird. Deshalb erfolgt eine umfassende Identitätsprüfung.
 

Was wird bei der Legitimierung erfasst?

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, prüfen wir folgende Informationen:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift
  • Ausweisdokument: Vollständige Angaben des verwendeten Dokuments (z. B. Ausweisnummer, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum, ausstellende Behörde)
  • Echtheitsprüfung: Kontrolle, ob das Dokument gültig und echt ist (z. B. durch Sicherheitsmerkmale, Fotoabgleich)

Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 GwG sowie § 11 GwG) und dient Ihrer Sicherheit sowie dem Schutz vor Geldwäsche und Betrug.

Wann müssen Sie sich legitimieren?

Eine Legitimierung ist in verschiedenen Situationen erforderlich – zum Beispiel bei der Kontoeröffnung, bei der Bestätigung Ihrer Wohnanschrift oder im Rahmen bestimmter Sicherheitsprüfungen. In all diesen Fällen prüfen wir Ihre Identität gemäß den gesetzlichen Vorgaben, um Ihre Daten und unsere Geschäftsbeziehung zu schützen.


Wann und wie erfolgt die Legitimierung?

Bei der Kontoeröffnung

Für die Eröffnung Ihres Kontos führen wir eine Identitätsprüfung durch, um Ihre Angaben eindeutig zu bestätigen.
 
Wie funktioniert die Legitimierung?
  1. Sie geben Ihre persönlichen Daten und Ihre Wohnanschrift an.
  2. Wir prüfen Ihr Ausweisdokument (z. B. per Videoident oder Online-Ausweisfunktion).
  3. Nach erfolgreicher Prüfung ist Ihr Konto freigeschaltet.

Bei der Bestätigung Ihrer Wohnanschrift (erneute Identitätsprüfung für Bestandskunden)

Die erneute Identitätsprüfung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zur Aktualisierung der Kundendaten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 GwG sowie § 11 GwG.
Die Prozesse sind gesetzlich vorgeschrieben und gelten für alle Kunden gleichermaßen – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.
Die Maßnahme dient der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Sicherstellung korrekter Kundendaten-

Wie funktioniert die erneute Identitätsprüfung?

  1. Sie geben Ihre aktuelle Wohnanschrift an.
  2. Wir prüfen Ihre Identität erneut, inklusive Ausweisdokument und persönlicher Angaben.
  3. Je nach Verfahren (z. B. Videoidentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion) werden Fotos oder Videos Ihres Ausweisdokuments erstellt, um die Echtheit zu bestätigen.
  4. Nach erfolgreicher Prüfung ist Ihre Wohnanschrift bestätigt und Ihre Daten sind aktualisiert.