Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Allgemeines

Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 auf Grundlage von § 32d des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Erträge aus Kapital wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne erhoben. So wird ein pauschaler Steuersatz für die Zinsen von der C24 Bank an das Finanzamt abgeführt. 

Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland 25 %. Zuzüglich fallen Solidaritätszuschlag (5,5 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % oder 9 %) an.

Abgeltungssteuer selbst berechnen?

Die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls inklusive Kirchensteuer können Sie mit folgender Formel berechnen:

  • Abgeltungssteuer (25 %) + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf Abgeltungssteuer) = 26,375 %
  • Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer 8 % (für Bayern und Baden-Württemberg) = 27,818 %
  • Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer 9 % (restliche Bundesländer) = 27,995 %

Beispiel (ohne Freistellungsauftrag):

Sie haben 1.000 € Zinserträge erwirtschaftet und sind nicht kirchensteuerpflichtig.

Abgeltungssteuer = 1.000 € x 0,26375 = 263,75 € 

Hinweis: Sie können uns einen Freistellungsauftrag (bis zu 1.000 €) erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, dann stellen wir Ihre Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug frei.  

Beispiel (mit Freistellungsauftrag):

Sie haben 1.000 € Zinserträge erwirtschaftet und sind nicht kirchensteuerpflichtig. Zusätzlich haben Sie einen Freistellungsauftrag über 500 € erteilt.

Abgeltungssteuer = (1.000 € - 500 €) x 0,26375 = 131,87 €