Zum Abruf der Umsätze Ihres eingebundenen Kontos ist eine regelmäßige Authentifizierung nötig.
Daher werden Sie, in gewissen Abständen, beim Abruf Ihrer Kontodaten gebeten, einen zweiten Faktor zur Erneuerung der Verknüpfung einzugeben. Dies erfolgt zumeist in Form einer TAN (z. B. Foto, SMS).
Wie oft der zweite Faktor eingegeben wird, hängt von der eingebundenen Bank ab – geregelt gemäß der Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 mindestens alle 180 Tage.
Hinweis: Manche Banken erfordern auch eine häufigere oder mehrfache Eingabe der TAN oder fragen bei jedem Abruf der C24 Bank eine TAN für das jeweilige Konto an. Die C24 Bank hat keinen Einfluss darauf, wie oft eine TAN eingegeben werden muss.