Darf ich mein Konto für gewerbliche Zwecke nutzen?

Eine gewerbliche Kontonutzung ist nicht gestattet. Das Konto ist ausschließlich für die private Vermögensverwaltung und den privaten Zahlungsverkehr vorgesehen (vgl. Bedingungen für das Girokonto, Abschnitt 3 Abs. 1).

Wann liegt eine gewerbliche Nutzung vor?

Maßgeblich ist nicht die Rechtsform, sondern ob Kontobewegungen wirtschaftlich einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind. Eine gewerbliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn Sie über dieses Konto:

  • Zahlungseingänge oder -ausgänge für ein Unternehmen abwickeln (z. B. Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH),
  • regelmäßige Einnahmen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit empfangen,
  • Erlöse aus dem regelmäßigen Verkauf von Waren oder Dienstleistungen vereinnahmen oder
  • das Konto als Geschäfts- oder betriebliches Hauptkonto nutzen.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie im eigenen Namen handeln – also auch für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Einzelkaufleute, die Tätigkeiten wie Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Vermögensverwaltung oder freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure) ausüben.