Darf ich mein Konto für gewerbliche Zwecke nutzen?

Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Alle Produkte der C24 Bank – einschließlich Girokonten, Kredite, Sparprodukte und Investmentangebote – dürfen ausschließlich von natürlichen Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.

Wann liegt eine gewerbliche Nutzung vor?

Alle Produkte der C24 Bank – einschließlich Girokonten, Kredite, Sparprodukte und Investmentangebote – dürfen ausschließlich von natürlichen Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.

Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn ein Produkt für Zwecke einer selbständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwendet wird. Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Verwendungszweck des Produkts. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang das Produkt für unternehmerische Zwecke genutzt wird.

Die Eigenschaft des Kunden als Unternehmer, Freiberufler oder Gesellschafter begründet für sich genommen keine gewerbliche Nutzung. Auch unternehmerisch tätige Personen dürfen Produkte der C24 Bank nutzen, sofern diese ausschließlich privaten Zwecken dienen.

Beispiele

Ein Architekt kann ein Girokonto bei der C24 Bank für den Eingang seines privaten Gehalts, Mietzahlungen oder private Einkäufe nutzen. Verwendet er dasselbe Konto hingegen für den Eingang von Honoraren, Kundenzahlungen oder betriebliche Ausgaben (z. B. IHK-Beiträge oder betriebliche Steuerzahlungen), liegt eine gewerbliche Nutzung vor.

Entsprechendes gilt für andere Produkte der C24 Bank. So liegt beispielsweise auch dann eine gewerbliche Nutzung vor, wenn ein Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit oder ein Sparprodukt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit eingesetzt wird.

Nutzung für Dritte

Die Produkte der C24 Bank sind ausschließlich für eigene private Zwecke des Kunden bestimmt. Eine treuhänderische Nutzung sowie die Nutzung oder der Zahlungsverkehr für Rechnung Dritter sind unzulässig.