Die C24 Bank ist aus gesetzlichen und regulatorischen Gründen dazu verpflichtet der SCHUFA in bestimmten Fällen Ihre Daten zu übermitteln.
Bei diesen Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, wie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse und E-Mail-Adresse, Ihre Mobilnummer sowie Ihr Geburtsdatum und den Geburtsort.
In folgenden Fällen kommt es zu einer Datenübermittlung an die SCHUFA:
- Anfrage zur Girokontoeröffnung
- Kontoeröffnung
- Kontoschließung
- Beantragung eines Kredits (bspw. Dispositionskredit)
- Abschluss eines Ratenkredits
- Gesamtfälligstellung und Verkauf an Inkasso
In den Fällen "Anfrage zur Girokontoeröffnung", "Kontoeröffnung", "Beantragung eines Kredits" und "Abschluss eines Ratenkredits" benötigen wir für die Bearbeitung eine Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA. Eine Meldung unsererseits an die SCHUFA ist hierbei zur Risikoabschätzung seitens der C24 Bank notwendig.
Dies bedeutet dementsprechend, dass ohne eine Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA das Bearbeiten von Anfragen nicht möglich ist.
Im Falle einer "Kontoschließung" ist die C24 Bank auch ohne Einwilligung dazu verpflichtet der SCHUFA Daten zu übermitteln.
Bzgl. dem Fall "Gesamtfälligstellung und Verkauf an Inkasso" erfolgt eine verpflichtende Datenübermittlung an die SCHUFA bei Überziehung des Kontolimits oder bei Nicht-Zahlung fälliger Raten. Entsprechend kann durch Nicht-Überziehung des Kontolimits und fristgerechtes Zahlen von Raten eine Datenübermittlung an die SCHUFA vermieden werden.