Wann erfolgt eine Datenübermittlung an die SCHUFA?

Die C24 Bank ist aus gesetzlichen und regulatorischen Gründen dazu verpflichtet, der SCHUFA in bestimmten Fällen Ihre Daten zu übermitteln.

Bei diesen Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, wie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum und den Geburtsort.

In folgenden Fällen kommt es zu einer Datenübermittlung an die SCHUFA:

  • Anfrage zur Kontoeröffnung
  • Kontoeröffnung und -schließung
  • Beantragung eines Kredits (bspw. Dispositionskredit)
  • Abschluss eines Kredits
  • Gesamtfälligstellung und Verkauf an Inkasso
  • Änderungen von Personenmerkmalen
  • Missbrauchsinformationen
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In den Fällen "Anfrage zur Kontoeröffnung", "Kontoeröffnung", "Beantragung eines Kredits" und "Abschluss eines Kredits" benötigen wir für die Bearbeitung eine Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA. Eine Meldung unsererseits an die SCHUFA ist hierbei zur Risikoabschätzung seitens der C24 Bank notwendig.

Dies bedeutet dementsprechend, dass ohne eine Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA das Bearbeiten von Anfragen nicht möglich ist.

Im Falle einer "Kontoschließung", "Änderungen von Personenmerkmalen" und "Missbrauchsinformationen" ist die C24 Bank auch ohne Einwilligung dazu verpflichtet, der SCHUFA Daten zu übermitteln.

Bzgl. dem Fall "Gesamtfälligstellung und Verkauf an Inkasso" erfolgt eine verpflichtende Datenübermittlung an die SCHUFA bei Überziehung des Kontolimits oder bei Nicht-Zahlung fälliger Raten. Entsprechend kann durch Nicht-Überziehung des Kontolimits und fristgerechtes Zahlen von Raten eine Datenübermittlung an die SCHUFA vermieden werden.