Alle eingehenden nationalen und internationalen SEPA-Überweisungen benötigen zur Bearbeitung regulär 1 Bankarbeitstag.
Wenn der Auftraggeber eine Überweisung, an einem Nicht-Bankarbeitstag bzw. nach der täglichen Annahmefrist zur taggleiche Ausführungen von SEPA-Überweisungen der jeweiligen Bank tätigt, verzögert sich der entsprechende Eingang der Überweisung um 1 Bankarbeitstag.
Wir wickeln unsere SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer der Bundesbank ab. Unsere Annahmefrist für SEPA-Überweisungsaufträge zur taggleiche Ausführungen von SEPA-Überweisungen beträgt laut Preis- und Leistungsverzeichnis 14:00 Uhr.
Sowohl an Wochenenden als auch an folgenden Feiertagen arbeitet der SEPA-Clearer nicht: 1. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), 25. und 26. Dezember (Weihnachtsfeiertage).
Sollte eine SEPA-Überweisung nicht innerhalb dieses Zeitraumes bei der entsprechenden Bank eingehen, sollte der Auftraggeber der Zahlung nochmal die Bankverbindung mit dem Zahlungsempfänger abgleichen und ggf. einen Nachforschungsauftrag bei seiner Bank in die Wege leiten.