Das C24 Gemeinschaftskonto ist ein vollwertiges Girokonto. Daher ist die C24 Bank dazu verpflichtet, die SCHUFA über die Kontoeröffnung (und -schließung) der beiden Inhaber zu informieren.
Das C24 Gemeinschaftskonto ist ein vollwertiges Girokonto. Daher ist die C24 Bank dazu verpflichtet, die SCHUFA über die Kontoeröffnung (und -schließung) der beiden Inhaber zu informieren.