Wofür fragt C24 meinen Familienstand ab?

Für die richtige Besteuerung der Zinsen auf Ihrem Gemeinschaftskonto erfassen wir, in welcher Beziehung Sie und der weitere Inhaber stehen. Ein Freistellungsauftrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie mit dem zweiten Inhaber verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. In diesem Fall zahlen Sie auf bis zu 2.000 € keine Steuern.

Wenn Sie nicht verheiratet und in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, zahlen Sie immer Steuern auf Ihre Zinsen. Sie können die Steuern jedoch über Ihre Steuererklärung zurückerhalten.