Die Höhe des Zinssatzes ergibt sich aus der Höhe des Zinssatzes für die Einlagefazilität des Eurosystems der Europäischen Zentralbank abzüglich 1,50 Prozentpunkten.
Die vereinbarte Obergrenze des Referenzzinssatzes beträgt 4,50 %. Sofern der Referenzzinssatz die vereinbarte Obergrenze überschreitet, berechnet sich der tatsächliche Guthabenzinssatz aus der Höhe des Referenzzinssatzes von 4,50 % abzüglich 1,50 Prozentpunkten.
Die vereinbarte Untergrenze des Referenzzinssatzes beträgt 1,50 %. Liegt der Referenzzinssatz bei 1,50 % oder wird dieser Schwellenwert unterschritten, beträgt der Guthabenzins 0,00 % p.a.
(Bedingungen für das Girokonto).
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