Ein Teilnehmer eines geteilten Kontos kann durch die ihm erteilte Kontovollmacht verschiedene Aktionen auf dem geteilten Konto vornehmen.
So kann er zum Beispiel Transaktionen und Daueraufträge ausführen, aber auch die Ausgaben und Kontoauszüge einsehen. Außerdem hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Karte mit dem geteilten Konto zu verknüpfen, um so Kartenzahlungen von dem geteilten Konto abbuchen zu lassen. Eine zusätzliche Partnerkarte ist also nicht notwendig. Zusätzlich kann er auch neue Personen zum geteilten Konto einladen. Diese müssen allerdings zuerst vom Eigentümer bestätigt werden, bevor sie Zugriff auf das Konto erhalten.