Der AXA Käuferschutz bietet Ihnen als Kunde mit einem C24 Plus- oder Maxkonto automatisch drei Versicherungsleistungen: Einen Einkaufsschutz, eine Garantieverlängerung und einen Ticketschutz.
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Was deckt der Einkaufsschutz ab?
Neue, für private Zwecke mit Ihrem C24 Konto bezahlte Artikel ab 50 € Einkaufswert sind 60 Tage ab Kaufdatum gegen Diebstahl, Raub, Beschädigung und Zerstörung durch plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse versichert. Die Versicherung deckt Reparatur- oder Erstattungskosten bis zu 1.500 € pro Artikel und bis zu 2.500 € pro Jahr ab.
Nicht versichert:
- Smartphones
- Motorfahrzeuge, Fahrräder und alle zugehörigen Teile
- Schmuck, Uhren, Kunstwerke und Antiquitäten
- Bargeld, Edelmetalle und Wertpapiere
- Gebrauchte Artikel und Artikel von Auktions-Webseiten
- Verderbliche Waren, Dienstleistungen und Downloads
- Artikel für gewerbliche Zwecke
- Bloßes Liegenlassen
Was deckt die Garantieverlängerung ab?
Ihre Elektrogeräte mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 und 5.000 € sind nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gegen Herstellungs- und Materialfehler bis zu einem Gerätealter von 5 Jahren (IT- und Kommunikationselektronik bis 3 Jahre) versichert. Der Schutz beginnt automatisch am ersten Tag nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Garantieverlängerung übernimmt bis zu 5.000 € pro Schadensfall und deckt maximal 3 Schadensfälle pro Jahr ab.
Versicherte Geräte:
- Unterhaltungselektronik (Fernseher, Spielekonsolen, Kameras etc.)
- Haushaltselektronik (Waschmaschine, Kühlschrank, Spülmaschine etc.)
- Informations- und Kommunikationselektronik (Notebooks, Tablets, PCs, Monitore etc.)
Nicht versichert:
- Handys und Smartphones
- Kameraobjektive
- Akkuschäden
- Rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder eigenmächtige Reparaturen
Was deckt der Ticketschutz ab?
Der Ticketschutz erstattet den Ticketpreis inkl. Gebühren (Nominalwert), wenn Sie eine Veranstaltung aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht besuchen können. Erstattet werden bis zu 150 € pro Ticket und bis zu 1.000 € pro Veranstaltung in maximal 2 Schadensfällen pro Jahr. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 %.
Versicherte Ereignisse:
- Schwerer Unfall
- Unerwartete schwere Erkrankung oder Tod (Sie oder eine Risikoperson wie Angehörige/Begleitpersonen)
- Schwangerschaft mit ärztlichem Abraten vom Veranstaltungsbesuch
- Erheblicher Schaden am Wohneigentum durch Feuer oder Straftat eines Dritten (mind. 2.500 €, eingetreten max. 48h vor der Veranstaltung)
- Umzug aufgrund eines neuen Arbeitsverhältnisses (Entfernung > 100 km)
Wie melde ich einen Schadensfall?
Schadensfälle melden Sie direkt bei dem Versicherungspartner, der Inter Partner Assistance S.A. (AXA). Alle Informationen zur Schadensmeldung sowie die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Dieser Artikel ist lediglich unterstützend und bietet keine Grundlage für rechtliche Ansprüche. Die exakten Versicherungsleistungen finden Sie in den AXA Versicherungsbedingungen.