Was muss ich tun, wenn der Versicherungsfall meiner Restschuldversicherung eintritt und ich krank oder arbeitslos werde?

Sofern Sie eine Restschuldversicherung mit Ihrem Kredit abgeschlossen haben, und von Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit betroffen sind, übernimmt ggf. Ihre Restschuldversicherung der AXA die noch ausstehenden Raten für Sie. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die AXA, um die Leistung prüfen zu lassen. Die Meldefrist beträgt hierbei 90 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Sollten Sie die AXA nicht fristgerecht kontaktieren, kann diese Ihre ausstehenden Ratenzahlungen nicht mehr übernehmen.

Die Schadensmeldung kann direkt über das Online-Schadenportal der AXA unter www.axapartners.de/online-schadenmeldung oder telefonisch unter +49 (0) 6915 3253 482 sowie per E-Mail an clp.leistungsservice@partners.axa erfolgen.