Ja, Sie können ein Tagesgeldpocket auch ohne Eingabe der Steueridentifikationsnummer eröffnen, jedoch noch nicht vollumfänglich nutzen. Die Nutzung wird erst ermöglicht, nachdem uns die Steueridentifikationsnummer vorliegt, entweder durch Ihre Eingabe oder durch unsere Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer finden Sie
- im Einkommensteuerbescheid oder
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Sollten Ihnen beide Dokumente nicht vorliegen, werden wir die Steueridentifikationsnummer für Sie erfragen. In der Regel dauert es bis zu 7 Werktage, bis uns die Steueridentifikationsnummer vorliegt und Sie dann Ihr Tagesgeldpocket vollumfänglich nutzen können.